Das Verkehrsrecht bringt für das Jahr 2021 Veränderungen, auf die Sie vorbereitet sein sollten. Vor allem Autofahrer erwarten einige Neuerungen. Dazu gehören beispielsweise höhere Abgaben für Benzin und Diesel. Zusätzlich einigten sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern am 16. April 2021 auf eine Verschärfung der Bußgelder. Die erste Novelle aus 2020 scheiterte aufgrund verfassungswidriger Formulierungen. Die Änderungen gelten nun als beschlossen und sollen noch bis zum Ende der Legislaturperiode zu einem Abschluss kommen. Haben Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid? Unser Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier und unsere Rechtsanwältin Eva Kuhn helfen Ihnen hierbei. Sie sind unsere Experten für Verkehrsrecht. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin der Kanzlei von Dietz • Tonhäuser & Partner.
Was gilt seit dem 1. Januar 2021?
Nicht erst mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung kommen Änderungen auf Verkehrsteilnehmer zu. Bereits zum 1. Januar 2021 traten einige Neuerungen in Kraft. So gibt es verschärfte Abgasnormen für neu zugelassene Pkw. Schon seit dem 1. Dezember 2021 gilt ein Beschluss, der frischen Wind in die Verbreitung der E-Mobilität bringt: Es besteht nun Anspruch auf private Ladestationen. Die ersten Auswirkungen dieses Beschlusses werden jedoch erst im Laufe des Jahres 2021 erkennbar. Außerdem gelten seit Januar harte Strafen für Gaffer. Das Behindern der Rettungsarbeiten bei Unfällen bringt bereits eine Ahndung mit sich. Doch nun betrifft es ebenfalls Personen, die Tote und Verletzte filmen und fotografieren. Das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren einbringen oder eine Geldstrafe.
Das Wichtigste zur StVO-Novelle im Überblick
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung, auf die sich die Minister am 16. April 2021 einigten, bringt vor allem härtere Geldstrafen mit sich. So zahlen Fahrer bei Parkverstößen mit 55 Euro ein höheres Bußgeld. Behindern sie dabei jemanden, kommen sogar 110 Euro auf sie zu. Diese Beträge scheinen noch gering im Vergleich zu anderen Neuerungen. Das Bilden einer Rettungsgasse stellt einige Autofahrer immer wieder vor Probleme. Wer sich hier nicht an die Vorgaben hält, muss mit 200 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister sowie einem Fahrverbot rechnen. Durchfahren Sie darüber hinaus die Rettungsgasse allein oder hinter dem Rettungsfahrzeug, erwarten Sie 320 Euro Strafe. Für Lkw besteht nun die Verpflichtung, beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren, sonst kostet es 70 Euro. Auch laute und rücksichtslose Autofahrer trifft es härter. Unnötiger Lärm und Abgasbelästigung sowie unnützes hin- und herfahren führen zu einer Ahndung von 100 Euro.
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Sensiblere Strafen und schnellerer Führerscheinentzug
Allgemein gilt, dass es nun deutlich schneller zu einer Strafe kommt. Diese fällt oftmals höher aus, als es zuvor der Fall war. Das betrifft hauptsächlich das Überschreiten von Tempolimits sowie rücksichtslose Abbiegemanöver. Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Radwegen, Seitenstreifen und Gehwegen führt zu Geldstrafen von 100 Euro. Das Überschreiten von Geschwindigkeitsvorgaben hat außerdem schneller das Aussprechen eines Fahrverbots zur Folge. Außerdem führt ein Bußgeld ab 60 Euro – egal für welches Vergehen – zu einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Schon seit dem Jahr 2014 gilt ab acht Vermerken ein Fahrverbot von mindestens sechs Monaten und die Verpflichtung zu einem MPU-Gutachten. Allgemein empfehlen wir jedoch, einen Bußgeldbescheid zunächst prüfen zu lassen. Vor allem wenn Punkte oder gar ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen, sollten Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.