Die Anwälte für Erbrecht in unserer Kanzlei verfügen über eine ausgewiesene Kompetenz und sind seit vielen Jahren verlässliche Partner ihrer Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten: Bei Nachlassregelung, Pflichtteil, Testamentsvollstreckung und -gestaltung bieten wir verlässliche Beratung und Rechtsbeistand.
Nach dem Verlust eines geliebten Menschen stehen die Angehörigen einer Vielzahl von Fragen gegenüber, die sie nicht selten vollkommen überfordern.
Zunächst stehen die rein praktischen Fragen an: Benötigen wir einen Erbschein? Wer hat die Bestattungskosten zu tragen? Was geschieht mit den Grundstücken des Erblassers? Wie und von wem ist der Nachlass zu verwalten etc.?
Anschließend folgen oft Streitigkeiten um die Auseinandersetzung des Nachlasses. Hierbei spielen langjährige und oft unausgesprochene zwischenmenschliche Probleme häufig die entscheidende Rolle. Da sich die Streitigkeiten in der Regel im Familienverband abspielen, ist hier nicht nur fundiertes erbrechtliches Wissen und Durchsetzungsvermögen, sondern auch besonderes Fingerspitzengefühl des anwaltlichen Beraters gefragt.
Dabei ließe sich viel Ärger und Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen dadurch vermeiden, dass der Erblasser schon zu Lebzeiten über seine Rechtsnachfolge nachdenkt und entsprechende Regelungen trifft. Leider wird die Nachfolgeplanung in unserer heutigen Welt häufig vollständig ausgeblendet. So verfügt nur etwa jeder fünfte Deutsche über ein Testament oder einen Erbvertrag. Unerwünschte Ergebnisse und damit verbundene Streitigkeiten sind zwangsläufig die Folge.
Das Gespräch mit dem Erbrechtsprofi wird dem zukünftigen Erblasser häufig die Augen für die bestehenden Probleme öffnen. Unter fachkundiger Beratung können sachgerechte Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und zukünftiger Streit unter den Erben damit vermieden werden. Eine maßgeschneiderte Lösung besteht zum Beispiel aus einer Kombination von Testament oder Erbvertrag, lebzeitigen Zuwendungen und Übergaben, Adoptionen und Vorsorgevollmachten. Selbstverständlich sollten die erbschaftssteuerlichen und schenkungssteuerlichen Aspekte zur Vermeidung finanzieller Nachteile in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern dabei unbedingt berücksichtigt werden.
Ein wichtiger Baustein der Vorsorge ist die Gestaltung und Errichtung von Vorsorge- und Generalvollmachten sowie von Patientenverfügungen. An diese wichtigen Werkzeuge sollte stets gedacht und auf eine professionelle Gestaltung geachtet werden.
Was aber, wenn der Erbfall schon eingetreten ist und Streit um die Auseinandersetzung des Nachlasses besteht? Dann ist anwaltliche Hilfe unbedingt erforderlich. Bei der Geltendmachung oder Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen werden häufig gravierende Fehler gemacht und dadurch viel Geld verschenkt. Auch bei der Verwaltung des Nachlasses durch die Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung kommt es häufig zu Fehlern, weil die Beteiligten nicht ausreichend informiert sind.
Was sie von uns erwarten können:
Als Mandant unserer Kanzlei werden Sie umfassend in erbrechtlichen Fragen beraten und vertreten. So helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte nicht nur bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, sondern vollstrecken diese auf Wunsch auch nach Ihrem Tod. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten im Rahmen von Erbengemeinschaften. Bei der Anfechtung von Testamenten und der Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und setzen Ihre Forderungen durch.
In den folgenden Bereichen können Sie sich auf die Unterstützung durch unsere Anwälte im Erbrecht verlassen:
Beratung bei der Ausschlagung von Erbschaften
Den engsten Angehörigen eines Erblassers steht ein sogenannter „Pflichtteil“ am Nachlass zu, der gesetzlich geregelt ist. Werden Sie im Testament eines nahen Angehörigen nicht erwähnt oder ausdrücklich enterbt, dann sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht Kontakt aufnehmen. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Anfechtung eines Testaments und sorgen dafür, dass Sie aus einem Nachlass erhalten, was Ihnen auch tatsächlich zusteht.
Wenn mehrere Angehörige zu Erben ernannt werden, bilden sie eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall kann es ratsam sein, in einem Testament die Testamentsvollstreckung anzuordnen und hierfür einen unserer Rechtsanwälte für Erbrecht als Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Auf diese Weise wird der letzte Wille des Verstorbenen bedingungslos vollzogen. Oft lassen sich Streitigkeiten um einen Nachlass innerhalb der Familie hierdurch vermeiden. Wenn Minderjährige als Erbe in Betracht kommen, sollte unbedingt Testamentsvollstreckung angeordnet werden, um die Einmischung von Fremden zu verhindern.