Wenn Ihre Versicherung nicht zahlen will, müssen Sie sich nicht damit zufrieden geben. Unser Fachanwalt klärt Sie über Ihre Rechte auf:
Eine Beratung lohnt sich immer! Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Grundlage und Ausgangspunkt Ihrer Forderungen ist immer der Versicherungsvertrag mit den angeschlossenen Versicherungsbedingungen, um die Deckungspflicht der Versicherer prüfen zu können.
Versicherer kürzen gerne die Leistung, aufgrund vermeintlicher Obliegenheitsverletzungen. Ob und in welcher Höhe eine Kürzungsberechtigung tatsächlich besteht, ist stets eine Einzelfallfrage. Die pauschale Kürzung ist nicht hinzunehmen und hier besteht stets Diskussions- und Verhandlungsspielraum.
Im Leistungsfall kommt es immer wieder zum Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherer, weil Sie Ihre vorvertraglichen Anzeigepflichten angeblich verletzt hätten. Genauso können vertragliche Pflichten bei Ermittlung des Versicherungsfalles verletzt worden sein.
Ebenso können Beratungspflichten durch die Versicherung oder den Makler verletzt worden sein, sodass sich hieraus ein Anspruch zu Ihren Gunsten herleiten lässt.
In vielen Fällen sind Versicherungsnehmer dringend auf die Zahlungen des Versicherers angewiesen. Daher wissen wir, wie wichtig eine schnelle, aber auch gründliche Fallbearbeitung ist. Vertrauen Sie unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht Ihren Fall an, er hilft Ihnen zuverlässig.
Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft gerne Ihre Rechte, klärt Sie über Ihre Pflichten auf und setzt Ihre Ansprüche durch.
Ihm ist klar, wie viel für Sie von Ihrem Fall abhängt. Daher legt er Wert darauf, Ihnen vorab eine realistische Einschätzung zu geben. Auf Basis dieser Beratung entscheiden Sie, wie es weitergehen soll.
Gerne nimmt er sich für Sie Zeit, um Ihren Fall zu besprechen.
Was Sie von uns erwarten können:
Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und hilft Ihnen Ihr Recht durchzusetzen.
In den folgenden Bereichen können Sie sich auf die fundierte Unterstützung durch unsere Kanzlei im Versicherungsrecht verlassen: